Sicherheitszentrum
Seminare und Unterweisungen
Atemschutzgeräteträger Wiederholungslehrgang
Gemäß DGUV 112-190 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Träger
von Atemschutzgeräten jährlich unterweisen zu lassen. Dies
wird mit dem Atemschutzgeräteträger Wiederholungslehrgang
abgedeckt.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang:
  • Die Grundausbildung muss zuvor absolviert wurden sein.
  • Mitnahme der Bescheinigung zur gültigen G26.3 Untersuchung
  • Es darf kein Bartwuchs im Dichtbereich der Maske vorhanden sein.
Theoretischer Teil:
  • Wiederholung der Grundausbildungsinhalte
Praktischer Teil:
  • Trageübung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen

      Termine


      Nr. Termin Geb. Raum frei

      Zur Zeit keine!
       

      Termin(e) auf Anfrage.

      Teilnahmebedingungen

      Chemieparkregeln und Gebäudeübersicht der Werkteile

      * Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweils anfallenden Umsatzsteuer.