Atemschutzgeräteträger Wiederholungslehrgang
Gemäß DGUV 112-190 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Trägervon Atemschutzgeräten jährlich unterweisen zu lassen. Dies
wird mit dem Atemschutzgeräteträger Wiederholungslehrgang
abgedeckt.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang:
- Die Grundausbildung muss zuvor absolviert wurden sein.
- Mitnahme der Bescheinigung zur gültigen G26.3 Untersuchung
- Es darf kein Bartwuchs im Dichtbereich der Maske vorhanden sein.
- Wiederholung der Grundausbildungsinhalte
- Trageübung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen
Termine
Nr. | Termin | Geb. | Raum | frei |
Zur Zeit keine! |
Termin(e) auf Anfrage.
Teilnahmebedingungen
Chemieparkregeln und Gebäudeübersicht der Werkteile
* Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweils anfallenden Umsatzsteuer.