Kranführer Ausbildung
Die Grundschulung zum Kranführer ist gemäß DGUV Grundsatz 309-003 konzipiert und umfasst die Auswahl,
Unterweisung und den Befähigungsnachweis von
Kranführern ortsgebundener, flurgesteuerter Krananlagen
in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 52
Krane, DGUV Vorschrift 54, Winden, Hub- und Zuggeräte,
sowie DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmeeinrichtungen/Anschlagemittel im
Hebezeugbetrieb.
Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist für die
Teilnahme an der Grundschulung erforderlich.
(Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Schutzbrille)
Die Grundschulung setzt sich aus einem theoretischen Teil
im Feierabendhaus und einem praktischen Teil in der Kfz-
Werkstatt zusammen. Der theoretische Teil endet mit
einer
Abschlussprüfung.
Termine
Teilnahmebedingungen
Chemieparkregeln und Gebäudeübersicht der Werkteile
* Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweils anfallenden Umsatzsteuer.